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Private Renten­versicherung

Die private Rentenversicherung ist eine eigenverantwortliche Altersvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Mit einer privaten Rentenversicherung sichern Sie sich den Anspruch auf eine lebenslange Rente – ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.

Der Staat allein kann diese Sicherheit nicht mehr garantieren, denn den Einzahlern ins gesetzliche Rentensystem stehen von Jahr zu Jahr mehr Rentenempfänger gegenüber. Gesetzliche Renten und Beamtenpensionen müssen deshalb in den kommenden Jahren immer weiter gesenkt werden. Das bedeutet für Sie mehr persönliche Verantwortung bei der finanziellen Lebensplanung, aber auch mehr Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge nach den eigenen Plänen und Wünschen zu gestalten.

Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt. Dies kann vermieden werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit von z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente bis zum Ablauf der Garantiezeit an die Erben weiterzahlen.

Die fondsgebundene Rentenversicherung unterscheidet sich von einer “klassischen” privaten Rentenversicherung durch die Anlagestrategie. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung legt der Versicherer einen Teil der Beiträge in Fonds an, die auf Aktien und festverzinsliche Wertpapiere setzen.

Eine fondsgebundene Rentenversicherung eignet sich für alle, die von den Chancen der Aktienmärkte profitieren wollen, ohne ihre Wertanlage ständig in der Tagespresse verfolgen zu müssen. Die Ertragschancen einer fondsgebundenen Rentenversicherung sind größer als bei der klassischen Variante. In schwachen Börsenzeiten kann die Rendite aber auch geringer ausfallen.

Gerne informieren wir Sie unverbindlich zu den Möglichkeiten, ertragreich fürs Alter vorzusorgen.
Kontaktieren Sie uns an und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin.

Riester-Rente

Wer versorgt sein will, muss selbst vorsorgen. Wie allseits bekannt, steckt die gesetzliche Rente in der Krise. Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je – wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen.

Eine Form der privaten Vorsorge ist die sogenannte Riester-Rente. Sie ist staatlich gefördert und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Besonders attraktiv ist diese Form der Vorsorge für Anleger mit einem niedrigen Einkommen und/oder Kindern. Aufgrund der hohen steuerlichen Förderung kann sie aber auch für besserverdienende Angestellte und Beamte interessant sein.

Wer vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes (Mindesteigenbeitrag 60,- EUR p.a.) in eine geförderte private Altersvorsorge investiert, bekommt jährlich zusätzlich vom Staat 175 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gilt eine Riester-Zulage von 300 Euro pro Kind. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-jährige erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.

Ergänzend hierzu wird geprüft, ob durch die Zulage die volle Förderung erreicht ist. Sollte die volle Förderung höher als die Zulage ausfallen, wird die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung an den Versicherten ausgezahlt.

Für die Auszahlungsphase hat der Gesetzgeber Richtlinien vorgegeben, um sicherzustellen, dass die gesetzliche Förderung auch wirklich der Versorgung im Alter zugutekommt. Die Auszahlung des angesparten Kapitals muss als lebenslange monatliche Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans mit lebenslangen Leistungen erfolgen. Maximal 30 Prozent können Sie sich als Kapitalsumme auf einen Schlag auszahlen lassen. Die Rente darf erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters gezahlt werden, bei vorgezogenem Ruhestand frühestens ab 62. Da der Riester-Vertrag während der Beitragsphase steuerlich gefördert wurde, ist die Auszahlung während der Rentenphase mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Übrigens, wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen – nicht aber für die staatliche geförderte Altersvorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.

Wichtig für die Wahl des passenden Produkts ist vor allem die optimale Nutzung der staatlichen Förderung. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Rürup-Rente (Basis-Rente)

Für alle, die staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen möchten, aber aufgrund der fehlenden gesetzlichen Rentenversicherungspflicht die Riester-Förderung nicht in Anspruch nehmen können (z.B. Selbstständige), ist die Rürup-Rente eine interessante Alternative.

Mit einem Rürup-Vertrag lässt sich durch die Sonderabgaben die Steuerlast während der Einzahlungsphase deutlich senken und gleichzeitig effektiv vorsorgen. Auch wenn es während der Ansparphase einmal zu wirtschaftlichen Problemen kommen sollte, sind die eingezahlten Beiträge sicher, da eine Pfändung selbst im Insolvenzfall nicht möglich ist.

Die Rürup Rente (auch Basisrente genannt) wurde nach dem Wirtschaftsökonomen Bert Rürup benannt und im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Sie dient der Vermögensbildung zur Altersabsicherung und wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Neben der Riester-Rente ist sie eine weitere Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es hier jedoch keine Zulagen, sondern ausschließlich eine steuerliche Förderung in Form eines Sonderausgabenabzugs ab dem ersten eingezahlten Euro. Darüber hinaus profitiert der Sparer von Überschussbeteiligungen, durch die sich der Rentenbetrag weiter erhöhen lässt. Das angesparte Guthaben ist dabei pfändungs-, konkurs- und Hartz IV-sicher.

Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen (bis zu 25.046 Euro im Jahr bei Ledigen und maximal 50.092 Euro bei Ehegatten / Wert 2020). Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung. Im Jahr 2020 können Sie zunächst 90 Prozent Ihrer Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung steuerlich geltend machen. In den nachfolgenden Jahren steigt der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass Ihre Beiträge im Jahr 2025 zu 100 Prozent berücksichtigt werden. Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.

Die Leistungen aus dem Vertrag werden in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt (frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres – bei Verträgen, die bereits vor 2011 abgeschlossen wurden, ab dem 60. Lebensjahr). Die Rürup Rente ist nicht kapitalisierbar, sie lässt sich also bei finanziellen Engpässen nicht auszahlen. Auch bei angestrebten Finanzierungen kann das Sparguthaben nicht verpfändet werden, und eine Beleihung ist ebenfalls ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Rentenanspruch nicht vererbbar. Eine Guthabenübertragung kann ausschließlich an kindergeldberechtigte Kinder oder an einen hinterbliebenen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner erfolgen. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.

Grundsätzlich existiert kein Mindestbeitrag für die Rürup Rente in der Ansparphase. Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Bei finanziellen Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsunternehmen sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit vereinbaren. Gerade Selbstständige und Freiberufler mit einem höheren Einkommen, die keine Pflichtabgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, sollten den Betrag jedoch so hoch ansetzen, dass eine ausreichende finanzielle Absicherung im Rentenalter gewährleistet werden kann.

Die beiden beliebtesten Rürup Modelle sind die Rürup Rentenversicherung und der Rürup Fondssparplan. Die Rürup Rentenversicherung ist dabei eine Form der privaten Rentenversicherung, während im Rahmen des Rürup Fondssparplans in Aktien und festverzinsliche Wertpapiere investiert wird. Das Rentenmodell bietet hierbei eine höhere Sicherheit, da staatliche Förderung und die Beiträge festgelegt sind. Der Fondssparplan beinhaltet dagegen keine dauerhafte Mindestverzinsung, jedoch die Chance einer höheren Rendite. In beiden Fällen erfolgt die Auszahlung in Form einer monatlichen Rente.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema und helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Produktpartner. Bitte vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns.

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