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Kranken- und Pflegeversicherungen

Private Krankenvollversicherung

Für besondere Berufsgruppen besteht in Deutschland die Möglichkeit, sich für den Krankheitsfall privat zu versichern. Hierzu zählen z.B. Selbstständige, Beamte oder besserverdienende Angestellte. Der Umfang des gewählten Versicherungsschutzes ist in der Regel frei wählbar.
Aber bei der Wahl des Versicherungsschutzes spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, da sie sich nachhaltig auf die finanzielle Situation des Versicherten auswirkt.

Eine private Krankenversicherung bietet viele Vorteile. So können Sie z.B. Ihren Beitrag durch die Wahl eines individuellen Leistungspakets stark beeinflussen. Für viele – insbesondere für Singles, Kinderlose und Gutverdiener – ist der private Gesundheitsschutz daher deutlich preiswerter als bei der gesetzlichen Pflichtversicherung. Auch das Leistungsspektrum, das je nach Tarif, oft über das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen hinausgeht, spricht für die privaten Kassen. So profitieren Privatversicherte je nach Tarifwahl von einer freien Arztwahl, einer vollen Kostenerstattung (auch für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden), Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten oder die Behandlung durch Heilpraktiker. Private Krankenversicherer erstatten außerdem die Kosten für Zahnbehandlungen bis zu 100 Prozent – auch für Implantate und andere hochwertige Zahnersatz-Lösungen. Und in der Klinik genießen Privatversicherte je nach vereinbartem Tarif Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.

Die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung ist abhängig vom gewählten Leistungspaket – vom günstigen Mindesttarif für junge Selbstständige bis hin zum umfassenden Top-Tarif für Anspruchsvolle. Der Beitrag richtet sich außerdem nach Alter und Vorerkrankungen des Versicherten sowie der gewünschten Selbstbeteiligung. In der Privatversicherung können Sie kräftig sparen, wenn Sie bereit sind, jährlich einen bestimmten Betrag Ihrer Krankheitskosten selbst zu übernehmen.
Wegen der ständig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen ist nicht auszuschließen, dass auch in der privaten Krankenversicherung die Beiträge weiter steigen. Das kann zur finanziellen Belastung werden, wenn Sie als Ruheständler nicht mehr über ein gleich hohes Einkommen verfügen, wie zur Zeit Ihrer Berufstätigkeit. Aus diesem Grund werden zehn Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten zwischen 21 und 60 Jahren einer besonderen Altersbeitragssicherung zugeführt – so ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben.

Wenn Sie im Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 außerdem in einen preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Kasse bietet – oder Sie verzichten auf einzelne Angebote wie etwa die Chefarztbehandlung oder das Klinik-Einzelzimmer und halten Ihren Beitrag auf diese Weise günstig.

Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück – der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden. Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinken. Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.

Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen – eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind. Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.
Bevor Sie den Vertrag abschließen, müssen Sie meist einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig.
Der Schritt in die private Krankenversicherung fällt vielen Interessenten aufgrund der bestehenden Vor- und Nachteile oft schwer und sollte von der individuellen Situation abhängig gemacht werden.

Gerne beraten wir Sie neutral und unverbindlich.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt bis zu 5.775,00 Euro (oder 69.300 Euro im Jahr / Stand 2024), müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, da der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer im Sozialgesetzbuch festgelegt ist. Das medizinisch Notwendige wird – bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von allen Kassen bezahlt.

Je nach Kasse gibt es jedoch auch Unterschiede. Diese spürt der gesetzlich Versicherte sowohl im Beitragssatz als auch in den Bonusleistungen. So gibt es je nach Kasse z. B. Zusatzleistungen wie die Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, Akupunkturen, Naturheilkunde, professionelle Zahnreinigungen, besondere Gesundheitschecks, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenversicherer spezielle Wahltarife an – zum Beispiel Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn man als Versicherter ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt.

Außerdem unterscheiden sich die Gesetzlichen Kassen in ihren Beitragssätzen. Zwar gilt seit 2015 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttogehalts. Kommt eine Krankenkasse mit dem Geld jedoch nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben, welcher bis zum Jahr 2019 von den gesetzlich Versicherten alleine getragen werden musste. Seit dem 01.01.2019 erfolgt die Finanzierung des Zusatzbeitrags aber wieder paritätisch, also hälftig von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmer. Wenn eine Kasse diesen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht, können Sie sofort zu einer anderen, möglichst günstigeren Kasse wechseln.

Für einen regulären Wechsel müssen Sie mindestens 12 Monate lang Mitglied bei Ihrer bisherigen Krankenkasse gewesen sein. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Als Arbeitnehmer entscheiden Sie also selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern möchten. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Manche Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität per Satzung auf bestimmte Regionen.

Vergleichen Sie doch einmal Ihre gesetzliche Krankenkasse. Sie werden überrascht sein, welche Vorteile sich durch einen Wechsel ergeben können. Gerne sind wir dabei Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Krankenzusatzversicherung

Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind in den vergangenen Jahren stetig abgebaut worden, insbesondere beim Zahnersatz, im Krankenhaus oder bei Zuzahlungen für Medikamente oder Brillen. Nicht jeder kann oder möchte aber in die Private Krankenvollversicherung wechseln. Mit einer Zusatzversicherung können Sie wichtigen Lücken schließen.

Private Krankenzusatzversicherung sind Versicherungen, die teilweise oder ganz die Kosten für Behandlungen oder Services erstatten, die nicht im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) enthalten sind. So wird von den Gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise beim Zahnersatz nur eine gewisse Grundbehandlung abgedeckt, alles darüber Hinausgehende – wie beispielsweise hochwertige Keramik-Füllungen – müssen Sie als Patient selbst zahlen.

Für all diese Fälle gibt es die Produkte der privaten Krankenzusatzversicherungen. Sie decken in der Regel folgende Bereiche ab:

  • Versorgung im Krankenhaus (z.B.: Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung)
  • Krankentagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Zahnersatz und Zahnbehandlungen
  • Leistungen im ambulanten Bereich (z.B.: Sehhilfen, Hörgeräte, Zuzahlungen zu ärztlich verordneten Medikamenten und Hilfsmittel)
  • Heilpraktikerbesuche
  • Auslandsreisen
  • Pflege

Sie sollten den für Sie passenden Tarif nach Ihrem ganz persönlichen Bedarf wählen. Gerne unterstützen wir Sie dabei und zeigen Ihnen unabhängig die bestehenden Versorgungslücken sowie Lösungsmöglichkeiten auf.

Zahnzusatzversicherung

Gesunde und strahlende Zähne sind ein Stück Lebensqualität. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) meist nur einen geringen Teil Ihrer Zahnarztkosten. Das macht die Behandlung oft sehr teuer. Leider kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht einmal mehr für die Regelversorgung auf, sondern erstattet nur 50 % davon. Mit Bonusheft steigt die Leistung zwar auf 60% oder 65 %, aber ein erheblicher Anteil bleibt dennoch beim Versicherten selbst hängen. Schon bei einer einfachen Brücke sind das mehrere hundert Euro, die nicht jeder auf der hohen Kante hat. Und wohlgemerkt, hier geht es nur um die Regelversorgung. Meist wird Ihr Zahnarzt Ihnen zu einer höherwertigen Behandlung raten. Das bedeutet mehr Tragekomfort beim Zahnersatz, eine längere Haltbarkeit und die Vermeidung von Folgeschäden. Die höhere Lebensqualität hat aber ihren Preis: Bei einem Implantat wächst Ihr Eigenanteil in den deutlich vierstelligen Bereich.

Mit einer Zahnzusatzversicherung verringern Sie diese Versorgungslücke und senken Ihre Eigenbeteiligung
für Zahnerhalt und -ersatz erheblich. In jungen Jahren abgeschlossen, kostet sie nicht viel. Der Versicherer
legt Geld für die später fällig werdenden Leistungen zurück, auch ohne dafür teure Altersrückstellungen zu bilden. Warten Sie mit dem Abschluss nicht, bis bereits Zähne geschädigt sind oder eine Behandlung
konkret ansteht, denn dann würde kein Versicherer Ihren Antrag mehr annehmen. Für Zahnersatz gilt
zudem meist eine Wartezeit von acht Monaten. Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach
Tarif – unterschiedliche Leistungsstaffeln. Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf
einen maximalen Gesamtwert.

Die Tarife der Versicherer sind sehr vielfältig in ihrem Leistungsspektrum. Wir zeigen Ihnen gern, welche Positionen wichtig sind, wo Sie zum Beispiel einen Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung erhalten und damit nachhaltig für die Gesundheit Ihrer Zähne sorgen. Mit der richtigen Zusatzversicherung wird Ihnen Ihr strahlendes Lächeln auch dann nicht vergehen, wenn der Zahnarzt die Rechnung schickt.

Krankentagegeldversicherung

Sollten Sie einmal länger als sechs Wochen krankgeschrieben sein, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach erhalten es nur noch Geld von Ihrer Krankenkasse. Der Gesetzgeber sieht Leistungen von 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 Prozent des letzten Nettolohns (maximal 120,75 Euro – Wert 2024) je Krankheitstag vor. Bei längerfristigen Erkrankungen können Sie deshalb schnell in finanzielle Schwierigkeiten kommen.

Mit einer Krankentagegeldversicherung schützen Sie sich vor einem Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldes können Sie individuell vereinbaren. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Um Beiträge zu sparen können Sie aber auch eine Karenzzeit vereinbaren, in der die Versicherung nicht leistet.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.

Sollten Sie in diesem Bereich noch nicht vorgesorgt haben, so sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie unabhängig und unverbindlich.

Auslandskranken­versicherung

Der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten. Üblicherweise sind hierdurch Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes bei Reisen von bis zu acht Wochen versichert.

Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland – notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht allein.

Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kreditkarten oder Krankenzusatzversicherungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.

Private Pflegezusatzversicherung

Jeder dritte Mensch in Deutschland ist von einem Pflegefall im persönlichen Umfeld betroffen. Die eigenen Eltern, Geschwister oder Verwandte, manchmal auch die eigenen Kinder. 2017 waren in Deutschland 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Tendenz steigend. 80 Prozent davon sind 60 Jahre und älter. Zwei Drittel davon sind Frauen. Fast 9 Prozent sind jünger als 30 Jahre und zeigen, dass das Pflegerisiko auch jüngere Menschen berührt.

Zusätzlich werden die Menschen dank des medizinischen Fortschritts und einer immer bewussteren Lebensweise immer älter. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit im Laufe seines Lebens ein Pflegefall zu werden und auf diese Leistungen immer länger angewiesen zu sein. Ungeachtet dieser Entwicklungen wird die eigene Absicherung oft vernachlässigt.

Die fehlende Absicherung basiert häufig auch auf dem Irrglauben, die gesetzliche Pflegeversicherung reiche aus. Doch im Gegensatz zur Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung bewusst als „Teilkaskoversicherung“ konzipiert worden. Betroffene müssen einen Großteil der anfallenden Kosten also selbst tragen.

Pflegefallschutz ein wichtiges Thema für die gesamte Familie. Nicht nur, weil Angehörige vor einer großen seelischen Herausforderung stehen. Fehlt die private Absicherung, so müssen im Zweifel die Kinder die Kosten tragen. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass die Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen müssen, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.

Wer verantwortungsbewusst gegenüber seiner Familie und seinen Kindern handeln möchte, sollte sich über die Möglichkeiten einer privaten Absicherung informieren. Mit geringen Beiträgen kann die drohende Lücke geschlossen und Angehörige vor finanziellen Einschnitten bewahrt werden. Der Gesetzgeber hat sich dem Risiko der Unterversicherung mittlerweile angenommen und bezuschusst bestimmte Produkte.

Sprechen Sie uns an, wir sind Ihnen kompetent bei der Suche nach dem passenden Tarif und Versicherungspartner behilflich.

Tierkranken- und OP-Versicherung

Mit Sicherheit lieben Sie Ihr Haustier und möchten, dass es ihm gut geht. Darum würden Sie auch alles dafür tun, dass dem Tier im Krankheitsfall professionell geholfen wird. Aber die Kosten für eine tierärztliche Behandlung können schnell in die Höhe schießen und manchen Tierfreund in die finanzielle Enge treiben. Hier ist eine Tierkrankenversicherung von Vorteil. Selbst bei einem kleinen Hund oder einer Katze kommen nach einer Woche stationärem Aufenthalt schnell mal ein paar hundert Euro zusammen – von den Kosten für eine Operation ganz zu schweigen. Eine Tierkrankenversicherung übernimmt diese Kosten.

Im ärztlichen Versorgungsbereich gibt es zwei Möglichkeiten, sein Tier für den Ernstfall abzusichern: Eine Tierkrankenversicherung – die praktisch alles abdeckt und eine reine O.P.-Versicherung, die ausschließlich für die Operationskosten aufkommt.

Soweit, so gut… aber was gibt bei einer Tierkrankenversicherung alles zu beachten? Zunächst einmal können Krankenversicherungen nicht für alle Tiere abgeschlossen werden. Versicherbar sind derzeit ausschließlich Hunde, Katzen und Pferde. Der abgeschlossene Tarif gilt immer nur für das angegebene Tier. Wenn Sie z.B. zwei Hunde haben, braucht jeder Hund eine eigene Krankenversicherung. Aus diesem Grund wird bei Vertragsabschluss auch die Chipnummer oder die Tätowierungsnummer abgefragt.

Darüber hinaus ist das Eintrittsalter oft eingeschränkt. Das bedeutet, dass man 100% Schutz nur bis zu einem bestimmten Lebensalter des Tieres abschließen kann. Hat man aber sein Tier einmal versichert, kann man den Versicherungsschutz der Tierkranken- oder O.P.-Versicherung ein Tierleben lang in Anspruch nehmen.
Wie bei allen Krankenversicherungen gibt es auch hier Wartezeiten. Diese liegen je nach Anbieter zwischen einem und drei Monaten ab dem beantragten Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt allerdings für die Behandlung von Unfällen.

Der Tierarzt richtet sich nach der tierärztlichen Gebührenordnung, er darf aber bis zum dreifachen Satz für eine aufwendige Behandlung berechnen. Je nach Versicherer und Tarif können höhere Gebührensätze versichert werden.

Die Tierkranken- und O.P-Versicherung ist ein Nischenprodukt und so gibt es nur eine Handvoll Anbieter auf dem Markt. Dennoch können die Unterschiede in Beitrag und Leistung erheblich sein. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach dem passenden Tarif, damit Ihr Haustier ein langes und glückliches Leben vor sich hat.

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