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Berufsunfähigkeitsversicherungen

Berufsunfähigkeits­versicherung (BU)

Das Risiko für eine Berufsunfähigkeit ist hoch und eine entsprechende Absicherung mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist nicht immer günstig. Deshalb stellen sich viele Menschen die Frage, ob sich eine BU für sie lohnt.

In der Regel ist die gesamte Existenz auf dem Beruf aufgebaut und betrachtet man das hohe Risiko aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig zu werden, macht ein solcher Versicherungsschutz in jedem Falle Sinn. Dazu kommt, dass die staatliche Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit sehr gering ist.

Wie die Statistik zeigt, wird in Deutschland jeder vierte Erwerbstätige bereits vor Eintritt in das Rentenalter berufsunfähig. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit hängt insbesondere auch vom ausgeübten Beruf ab. Statistisch gesehen sind Gerüstbauer, Dachdecker und Bergleute besonders häufig von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Bei diesen Berufsgruppen scheidet mehr als jeder zweite Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Aufgrund der Zunahme psychischer Erkrankungen sind zudem auch immer mehr Personen mit kaufmännischen Tätigkeiten von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Dazu leiden vermehrt auch Lehrer und Altenpfleger unter den erhöhten Anforderungen ihres Berufs, so dass es immer öfters zu einem vorzeitigen Berufsausstieg kommt.

Viele machen auch den Fehler und verlassen sich nach wie vor auf die gesetzliche Rentenversicherung. Diese zahlt jedoch im Höchstfall 30 Prozent des zuletzt erzielten Nettoeinkommens und damit viel zu wenig. Ohne zusätzliche Absicherung ist es nicht möglich, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten und es droht der finanzielle Abstieg. Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 1.000 Euro zahlt der Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit nur etwa 300 Euro pro Monat. Liegt das Einkommen bei 2.000 Euro erhalten Arbeitnehmer rund 600 Euro monatlich an Unterstützung.

Wer als Selbstständiger oder Freiberufler keine freiwilligen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung tätigt, hat natürlich auch keinen Leistungsanspruch und ist somit voll auf eine private Absicherung angewiesen. Dasselbe gilt für junge Menschen, wie Azubis oder Studenten, die die 5-jährige Wartezeit für einen Leistungsanspruch nicht erfüllen.

Einige Erwerbstätige halten eine Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch für überflüssig, da sie davon ausgehen, dass diese im Schadensfall nicht zahlt. Diese Skepsis ist jedoch unbegründet. Sofern beim Vertragsabschluss keine falschen Angaben gemacht werden, gibt es bezüglich der Auszahlung im Schadensfall keine Probleme.

Dennoch können nicht alle Menschen, die eine BU für sinnvoll halten auch einen Vertrag abschließen. Vorerkrankungen sorgen oftmals dafür, dass der Antrag abgelehnt wird. Denkbar wäre auch, dass bestimmte Krankheitsbilder vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Trotzdem sollten sich auch Personen mit Vorerkrankungen um eine Berufsunfähigkeitsversicherung bemühen. Über eine anonyme Vorabfrage können die Konditionen verschiedener Versicherer unverbindlich abgefragt werden. Alternativ können bei einer Ablehnung auch andere Versicherungsformen, wie z.B. eine Dread Disease oder eine Grundfähigkeitsversicherung beantragt werden.

Dread Disease
(Schwere Krankheitenversicherung)

Eine schwere Erkrankung verändert nicht nur das Leben der Betroffenen von heute auf morgen grundlegend, sie kann die finanzielle Zukunftsplanung der gesamten Familie über den Haufen werfen und ihre Existenz zerstören. Aus diesem Grund sollte hier dringend eine Absicherung erfolgen.

Eine Dread-Disease-Versicherung (auch „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ genannt) nimmt Versicherten die finanziellen Existenzängste. Denn sie zahlt ihnen eine einmalige Summe aus, mit der sich beispielsweise das Zuhause umbauen lässt oder ein aufgenommener Kredit bedient werden kann. Da sie jedoch nur bei den im Tarif genannten Erkrankungen leistet, sollte sie als Alternative für alle Personen angesehen werden, die aus gesundheitlichen Gründen weder eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) abschließen können.

Die Dread Disease zahlt die vereinbarte Versicherungsleistung
– bei einer klar definierten Erkrankung (wie z.B. Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Erblindung oder
   Sprachverlust – die Liste der Erkrankungen variiert nach Anbieter und Tarif)
– unabhängig davon, ob der Versicherte weiterhin erwerbstätig ist und
– auch dann, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine vollständige Genesung eintritt.

Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Dread-Disease sofort die volle Vertragssumme, sobald eine versicherte schwere Erkrankung eintritt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente erst dann, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu 50 % und länger als 6 Monate nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Vorteil des echten Berufsunfähigkeitsschutzes einer BU liegt aber darin, dass es egal ist, welche Erkrankung eingetreten ist. Auch seelische Störungen, Gelenkverschleiß oder Kreislauferkrankungen sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert.

Bei den Dread-Disease-Versicherern sind die versicherten schweren Erkrankungen vom Tarif abhängig. Spartarife zahlen nur bei den wichtigsten Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Erblindung und Sprachverlust. Umfassende Dread-Disease Angebote leisten auch bei selteneren Gesundheitsstörungen wie etwa Bauchspeicheldrüsenentzündung, Multipler Sklerose und chronischer Muskelschwäche, außerdem nach Organtransplantationen, schweren Verbrennungen und Bypassoperationen. Mit dem richtigen Vertrag lassen sich bis zu 66 schwere Krankheiten versichern.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl des für Sie passenden Tarifs. Und selbstverständlich sind wir auch im Leistungsfall für Sie da. Bitte vereinbaren Sie für ein unverbindliches Beratungsgespräch einen Termin mit uns.

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative für alle Personen, die sich zwar vor hohen Einkommenseinbußen aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung absichern möchten, sich aber entweder einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz nicht leisten können oder die strengeren Gesundheitsvoraussetzungen nicht erfüllen.

Die sogenannte BU-light leistet daher nicht bei allen Beeinträchtigungen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen; seelische Leiden sind zum Beispiel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Verliert die versicherte Person infolge Krankheit oder Unfall jedoch eine bestimmte körperliche Grundfähigkeit, zahlt das Versicherungsunternehmen die vereinbarte Leistung aus, unabhängig davon, ob der Beruf noch ausgeübt kann. Der Anspruch auf vereinbarte Rentenleistung entsteht nach den Vertragsbedingungen der gängigen Anbieter, wenn der Versicherungsnehmer nach ärztlicher Einschätzung mind. zwölf Monate lang nicht in der Lage sein wird, eine der körperlichen Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Fähigkeiten der Stufe B auszuüben.

Zu den Fähigkeiten der Stufe A gehören meist:

– das Sehen
– das Sprechen
– das Hören
– das Gehen
– der Gebrauch der Hände und die selbstständige Orientierung.

Zur Stufe B zählen in der Regel:

– das Treppensteigen
– das Knien und Bücken
– das Sitzen, Stehen, Greifen
– das Bewegen der Arme, Heben und Tragen
– das Autofahren.

Wegen der klar festgelegten Leistungsvoraussetzungen sind Streitigkeiten mit dem Versicherer selten. Aufgrund der bestehenden Leistungslücken sollte diese Form der Absicherung jedoch nur gewählt werden, wenn aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema ausführlich und unverbindlich. Kommen Sie einfach auf uns zu.

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